Leistungen

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Veranstaltungen im Wald

Sie planen eine größere Veranstaltung im oder durch den Wald im Rhein-Neckar-Kreis? Dann müssen Sie sich beim Kreisforstamt in Neckargemünd melden, denn organisierte Veranstaltungen müssen von der unteren Forstbehörde gemäß § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz genehmigt werden.

Ab wann gilt eine Veranstaltung als „organisiert“?

  • Sie wird öffentlich beworben;
  • Der Veranstalter hat eine kommerzielle Absicht;
  • Einschränkung anderer Waldbesuchenden durch die Veranstaltung sind möglich;
  • Beeinträchtigungen der Waldbewirtschaftung sind möglich (z.B. Wege nicht befahrbar?);
  • Beeinträchtigung des Lebensraums Wald sind möglich (z.B. Störung von Wildtieren?).

In aller Regel sind daher Veranstaltungen wie Lauf- und Reitveranstaltungen, Fahrradrennen, kommerziell geführte Wanderungen oder Waldfeste genehmigungspflichtig.
Ausflüge von Vereinen, Schulklassen oder ähnliches sind dagegen in aller Regel nicht genehmigungspflichtig.

Gerne prüfen wir, ob Ihre geplante Veranstaltung genehmigt werden muss und geben Tipps, wie Sie sie naturverträglich durchführen können.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Jeder Wald gehört jemandem – entweder dem Land Baden-Württemberg, den Kommunen und Körperschaften (der sogenannte „öffentliche Wald“) oder Privatpersonen. Für eine organisierte Veranstaltung im Wald bedarf es daher neben der Genehmigung durch die Forstbehörde auch der Zustimmung der betroffenen Waldbesitzenden (= „Doppelte Zustimmung“).

Bitte beachten Sie: Die Zustimmung aller betroffenen Waldbesitzenden ist Bedingung für die Genehmigung der Veranstaltung durch die untere Forstbehörde.

Tipp: Am einfachsten ist die Umsetzung einer Veranstaltung im öffentlichen Wald, da im Privatwald oft viele Personen betroffen sind.

Verfahrensablauf

Nähere Informationen folgen in Kürze

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Ein gut vorbereiteter Antrag erleichtert den Genehmigungsvorgang ungemein. Folgende Angaben sollten Sie machen:

  • Art der Veranstaltung
  • Datum und Uhrzeit
  • Ort und Route in einer Karte markiert (am besten digital)
  • Voraussichtliche Teilnehmerzahl
  • Sind Markierungen oder Streckensperrungen notwendig?
  • Gibt es Versorgungsstände?
  • Wie hoch ist das Startgeld pro Teilnehmer?
  • Müssen für die Vorbereitung Waldwege mit dem Pkw befahren werden?

Am besten senden Sie den Antrag inkl. Karte per Mail an forstamt@rhein-neckar-kreis.de. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Kosten

Die Gebühr für die forstrechtliche Genehmigung einer organisierten Veranstaltung ergibt sich aus der Arbeitszeit, die bei der Abstimmung und der Genehmigungserstellung durch die untere Forstbehörde benötigt wird. Je besser der Antrag vorbereitet ist, umso geringer fällt daher die Gebühr aus.

Jeder betroffene Waldbesitzende kann zudem ein Entgelt dafür verlangen, dass er die Veranstaltung auf seinem Grund und Boden gestattet. Möglicherweise erhalten Sie als Veranstalter also zwei Rechnungen: eine von der unteren Forstbehörde für die forstrechtliche Genehmigung und eine vom Waldbesitzer für die privatrechtliche Gestattung.

Hinweise

Nähere Informationen folgen in Kürze

Rechtsgrundlage

§ 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz

Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200