Politik
Gemäß der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg gibt es bei jeder Gemeinde zwei Organe. Das Hauptorgan ist der Gemeinderat, der in Eberbach aus 23 Personen besteht.
Der Bürgermeister, als das andere Organ der Gemeinde, ist Leiter der Verwaltung und hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Gemeinderats umzusetzen.
Die Organe bzw. deren Mitglieder werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt beim Gemeinderat 5 Jahre und beim Bürgermeister 8 Jahre.
Im Bürgerinformationssystem können Sie sich einen Überblick über die Arbeit der Gremien verschaffen. Sie finden dort die Sitzungstermine und die Tagesordnungen der Sitzungen.