Leistungen

Leistungen

Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen

Das Genossenschaftsregister ist im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) abrufbar.

Zuständige Stelle

  • für die Führung des Genossenschaftsregisters: das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich der Sitz der Genossenschaft befindet
  • für das elektronische Datenabrufverfahren: das Gemeinsame Registerportal der Länder

Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Amtsgericht Mannheim

Hausanschrift

Schloß, Westflügel 1
68159 Mannheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0621 292-0
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.16c07e39-575c-43ed-8563-33a6b4c9cf55.092a

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.

Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister sowie in die dazu eingereichten Dokumente unter www.handelsregister.de ist kostenfrei.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

15.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200