Inklusion
Die Teilhabe und Inklusion von Menschen am gesellschaftlichen Leben ist ein Menschenrecht. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention hat sich Deutschland diesem Recht auf Inklusion verpflichtet. Inklusion ist dabei ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, bei welchem dem Abbau von Barrieren in allen Lebensbereichen eine besondere Bedeutung zukommt.
Davon profitieren alle. So freuen sich ältere Menschen aber auch Familien mit Kinderwägen und Menschen mit Behinderung darüber, wenn es weniger Treppen gibt und es einfacher ist dabei sein zu können.
Für die Eberbacher Bürgerinnen und Bürger steht hiermit eine Anlaufstation zur Verfügung, um Bedarfe zu erfassen, inklusions-relevante Fragen zu adressieren und Anliegen auch innerhalb der Stadtverwaltung weiterzutragen.
Bei Fragen können Sie sich gerne über nebenstehenden Kontakt melden. Um Terminvereinbarung wird gebeten.