Wahlen
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen und Wahlergebnisse zu aktuellen und vergangenen Wahlen. Nach der Auszählung werden hier die Ergebnisse der entsprechenden Wahl bereitgestellt.
Wahlhelferaufruf
Für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen benötigt die Stadt Eberbach am Wahltag (in der Regel sonntags) in den Wahllokalen und Briefwahlvorständen sowie bei Kommunalwahlen auch am darauffolgenden Montag zur Stimmenauszählung im Rathaus die ehrenamtliche Mithilfe der Wahlberechtigten. Die Stadtverwaltung bittet daher um Unterstützung und ruft die Wahlberechtigten dazu auf, sich freiwillig als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.
- Teilnahme an einer Schulung zur Einweisung in die Tätigkeiten an einem Abend im Vorfeld der Wahl; die zur Auswahl stehenden Termine werden mit der Einberufung mitgeteilt
- Am Wahlsonntag im Wahllokal während der Wahlzeit in einer von zwei Schichten (07.45 Uhr – 13 Uhr/12.45 Uhr – 18 Uhr) bzw. im Briefwahlvorstand am Nachmittag
- Am Wahlsonntag ab 18 Uhr zur Ergebnisermittlung im Wahllokal bzw. Briefwahlvorstand
- Zusätzlich bei Kommunalwahlen: Am auf den Wahlsonntag folgenden Montag ab 07:45 Uhr im Rathaus zur Ergebnisermittlung der Kommunalwahlen
(Grundsätzlich und bestenfalls sind die jeweiligen Wahlvorstände an beiden Tagen (Sonntag + Montag) mit den gleichen Personen besetzt. In begründeten Einzelfällen ist ein Einsatz an nur einem der beiden Tage ebenfalls möglich.)
Für die ehrenamtliche Mithilfe wird ein Zehrgeld / eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Wahlvorschriften.
Durch die Meldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer werden Sie zunächst in die Wahlhelferkartei der Stadtverwaltung Eberbach aufgenommen. Sobald die Planungen für eine Wahl/Abstimmung beginnen werden Sie angefragt, ob Sie an diesem Termin mithelfen können. Auch wenn die Durchführung der Wahl durch erfahrene Kräfte erleichtert wird, bedeutet dies nicht, dass Sie nach Aufnahme in die Wahlhelferkartei bei jeder kommenden Wahl oder Abstimmung mithelfen müssen. Eine Streichung aus der Kartei ist jederzeit möglich.
Bei Fragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Hauptamtes zur Verfügung.
Ihre Meldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an wahlen@eberbach.de. Bitte geben Sie hierzu Ihren Namen und Anschrift an.
Die Stadtverwaltung Eberbach würde sich über Ihre Unterstützung bei der Durchführung der kommenden Wahlen und Abstimmungen freuen und dankt Ihnen hierfür bereits im Voraus recht herzlich.