1. Änderung der Lärmaktionsplanung

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Lärmaktionsplanung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2019. Nach zwei durchgeführten Offenlagen des Planentwurfes nach den Vorgaben des § 47 d Abs. 3 BimSchG wurde die 1. Änderung der Lärmaktionsplanung am 24.06.2021 vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung der Lärmaktionsplanung ist am 24.07.2021 erfolgt. Nachfolgend stehen Ihnen die Unterlagen als Download zur Verfügung.

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