Gemeinderatssitzung - 30.04.2009
Beschluss:
- Erarbeitung eines Entwicklungskonzept für den Einzelhandelsstandort Eberbach
- Einsetzung einer Projektgruppe zur Vorbereitung eines Vergabebeschlusses für den Gemeinderat. Die Projektgruppe setzte sich aus Vertretern von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Politik und Verwaltung zusammen.
Gemeinderatssitzung - 25.06.2009
Beschluss:
- Auftragserteilung (nach vorangegangener Vorstellung der Bewerber in der Projektgruppe), für die Erstellung des Gutachtens, an das Gutachterbüro imakomm AKADEMIE GmbH, Aalen
- Vorstellung des „Fahrplanes“ zur Umsetzung des Handlungskonzeptes als Teil des Entwicklungskonzeptes
- Erläuterung des Ablaufs des rechtlichen Verfahrens des Entwicklungskonzeptes, um dem Entwicklungskonzept den rechtlichen Status eines städtebaulichen Konzepts nach BauGB mit interner Bindungswirkung für Verwaltung und Gemeinderat zu verleihen
27.04.2010
Gemeinderatssitzung - 28.10.2010
- Aussprache der von der imakomm AKADEMIE GmbH vorgeschlagene öffentliche Auslegung des Entwicklungskonzeptes, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Zuordnung der Innenstadtabgrenzung entlang der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Gartenstraße ebenso dem zentralen Versorgungsbereich
05.11.2010
12.11.2010
18.11.2010 bis 17.12.2010
10.11.2010
Aufforderung der Verwaltung an die zu beteiligenden Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie an die Nachbargemeinden.
Die immakom AKADEMIE GmbH hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zusammengefasst und die darin getroffenen Aussagen mit der
Verwaltung abgesprochen.
Zentrales, planungsrechtliches Steuerungsinstrument für die Umsetzung der grob skizzierten Ziele und Strategien stellt die durch das Gutachterbüro erstellte ortsspezifische Sortimentsliste dar („Eberbacher Liste“).
Gemeinderatssitzung (öffentlich) - 29.09.2011
Mit Beschluss des Gemeinderates wird aus dem Entwicklungskonzept ein städtebauliches Konzept mit einer internen Bindungswirkung bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowie bei planungsrechtlichen Entscheidungen zu Bauanträgen und Anfragen. Bei Aufstellung neuer Bebauungspläne als auch bei der Änderung bzw. Erweiterung rechtsverbindlicher Bebauungspläne soll das vorliegende Konzept als Leitfaden dienen. Mit dieser Beschlussfassung sind die städteplanerischen Aufgaben des Entwicklungskonzeptes abgearbeitet. Die Verwaltung ist jedoch weiterhin aufgefordert, die Umsetzung der sonstigen Inhalte des Entwicklungskonzeptes in Abstimmung mit dem Gemeinderat und verschiedenen Akteuren wie EWG und Projektgruppe zu forcieren.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Stadtbauamt der Stadtverwaltung Eberbach auch unter der E-Mail bauamt@eberbach.de gerne zur Verfügung.
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