Entwicklungskonzept für den Einkaufs- und Dienstleistungsstandort Eberbach als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Verfahrensablauf:

Mit Beschluss des Gemeinderates wird aus dem Entwicklungskonzept ein städtebauliches Konzept mit einer internen Bindungswirkung bei der Aufstellung der Bauleitpläne sowie bei planungsrechtlichen Entscheidungen zu Bauanträgen und Anfragen. Bei Aufstellung neuer Bebauungspläne als auch bei der Änderung bzw. Erweiterung rechtsverbindlicher Bebauungspläne soll das vorliegende Konzept als Leitfaden dienen. Mit dieser Beschlussfassung sind die städteplanerischen Aufgaben des Entwicklungskonzeptes abgearbeitet. Die Verwaltung ist jedoch weiterhin aufgefordert, die Umsetzung der sonstigen Inhalte des  Entwicklungskonzeptes in Abstimmung mit dem Gemeinderat und verschiedenen Akteuren wie EWG und Projektgruppe zu forcieren.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Stadtbauamt der Stadtverwaltung Eberbach auch unter der E-Mail bauamt@eberbach.de gerne zur Verfügung.

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Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-262
Fax 06271 87-440