Balkonkraftwerk

Die Förderung und Installation eines Balkonkraftwerkes sind in 2024 enorm erleichtert worden. Während die maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters bisher 600 Watt betrug, liegt sie ab 2024 bei 800 Watt. Die Gesamtleistung der Solarzellen darf nun bis zu 2.000 Watt betragen.

Die administrative Seite bei der Installation von Balkonkraftwerken war für viele potenzielle Nutzer oft ein Hindernis. Mit dem neuen Gesetz genügt eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister aus dem die Netzbetreiber automatisch informiert, wodurch zusätzliche Kommunikationsschritte entfallen.

Bei Fragen zur Technik und zum Zuschussantrag wenden Sie sich bitte an:

Klimaschutzmanagement
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

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