Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung

Wenn Sie Tiere halten, unabhängig davon, ob es sich um Heim- oder Nutztiere handelt, müssen Sie sich Gedanken über die Gesundheit der Tiere machen.

Damit Tiere gesund bleiben, müssen sie artgemäß gehalten und gepflegt werden. Darüber hinaus sollten Sie vor allem über folgende Themen Bescheid wissen:

Richtige Ernährung von Tieren

Folgende Gesichtspunkte sollten Sie bei der Ernährung Ihrer Heimtiere bedenken:

  • Jede Tierart und jedes Einzeltier hat einen speziellen Bedarf an Futter (Menge, Struktur und Futterzusammensetzung). Sie sollten nur für die jeweilige Tierart bestimmtes Futter verfüttern (zum Beispiel Hundefutter nur an Hunde, Katzenfutter nur an Katzen).
    Inwieweit Sie davon abweichen können, erfahren Sie
    • beim Züchter oder bei der Züchterin,
    • in der Fachliteratur oder
    • beim Tierarzt beziehungsweise bei der Tierärztin.
  • Das Futter sollte in Teilchengröße, Menge und Zusammensetzung dem Alter und gegebenenfalls der Größe des Tieres angepasst sein.
  • Auch Tierfutter hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Verfüttern Sie kein überlagertes oder anderweitig verdorbenes Futter.
  • Wenn Sie Essensreste oder Leckereien an Ihr Tier verfüttern möchten, informieren Sie sich zuvor, welche Speisen geeignet und welche unverträglich sind (zum Beispiel eine stark gesalzenen Speisen, keine Süßigkeiten oder Schokolade).

Schutzimpfungen

Um Ihr Tier gegen bestimmte Infektionskrankheiten zu schützen, können Sie es impfen lassen.
Je nach Tierart gibt es unterschiedliche, von der Ständigen Impfkommission Veterinär empfohlene Impfungen (zum Beispiel gegen Staupe bei Hunden oder gegen Katzenschnupfen bei Katzen).

Tiere, die mit Wildtieren in Kontakt kommen können (zum Beispiel Hunde und Katzen, die ins Freie gehen), sollten immer gegen Tollwut geimpft werden.
Eine Tollwutimpfung und ein Impfzeugnis im Heimtierausweis sind auch unbedingte Voraussetzungen, wenn Sie Ihr Tier auf eine Auslandsreise mitnehmen möchten.
Bei Reisen in bestimmte Drittländer brauchen Sie unter Umständen außerdem einen Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung.

Schutz gegen Parasiten

Haustiere werden häufig von Parasiten geplagt. Denken Sie hier beispielsweise besonders an den Befall mit Würmern und ähnlichen Parasiten.
Vor allem wenn die Tiere freilaufen dürfen und die Gelegenheit haben, Mäuse zu fressen, sollten Sie Ihre Haustiere von einem Tierarzt oder von einer Tierärztin entwurmen lassen.

Gegen Flöhe oder Zecken gibt es vielfältige Möglichkeiten der Vorsorge und Behandlung.
In jüngster Zeit werden vermehrt Infektionen mit Blutparasiten festgestellt. Dies betrifft vor allem Hunde, die ihre Besitzer in Mittelmeerregionen, aber auch Ungarn begleiten. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt oder von Ihrer Tierärztin beraten.

Tierseuchen

Tierseuchen wie zum Beispiel Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche betreffen vor allem die Nutztierhaltung.
Da einige Tierseuchen wie zum Beispiel die Tollwut eine Gefahr für den Menschen bedeuten, überwacht die Veterinärverwaltung das Auftreten von Tierseuchen. Diese koordiniert die Maßnahmen zur Bekämpfung von auftretenden Seuchen (zum Beispiel Quarantäne, Bestandsräumungen, Stallpflicht, Festlegung von Restriktionsgebieten).
Was Sie tun müssen, wenn Sie den Ausbruch einer Tierseuche befürchten, erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung.

Für Nutztierhalter und Nutztierhalterinnen gibt es in bestimmten Fällen

  • Entschädigungen für durch Tierseuchen verursachte Verluste sowie
  • Zuschüsse zu Schutzimpfungen.

Nähere Informationen zu diesen Themen finden Sie im Kapitel "Nutztierhaltung" und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.

Hinweis: Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es auch meldepflichtige Tierkrankheiten.
Von diesen können auch Heimtiere betroffen sein. Ein Auftreten muss der behandelnde Tierarzt oder die behandelnde Tierärztin ohne personenbezogene Angaben an die zuständige Behörde melden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.06.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Eberbach
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