Betreiber der Stadtgutscheine (KeepLocal) meldet Insolvenz an

Kundinnen und Kunden sollen Ihre Gutscheine unbedingt aufbewahren

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Eberbach & der Eberbacher Werbegemeinschaft

In Eberbacher Geschäften sowie bei der Stadtverwaltung Eberbach kann man seit 2022 sog. Stadtgutscheine des Herausgebers KeepLocal erwerben, die in vielen Eberbacher Geschäften und der Gastronomie eingelöst werden konnten.

Die Fa. KeepLocal GmbH aus St. Wendel ist seit über 5 Jahren am Markt und deutschlandweit in über 100 Städten und Regionen mit ihren Stadtgutscheinen vertreten.

Zielsetzung der Einführung auch in Eberbach war es, den Kundeninnen und Kunden einen einfach zu handhabenden Stadtgutschein anbieten zu können, um den Handel vor Ort zu stärken. Die Stadt und die EWG haben das Projekt seit der Einführung unterstützt.

Bisher lief alles erwartungsgemäß gut, die Kundinnen und Kunden waren ebenso wie der Handel zufrieden mit dem problemlosen Handling.

Seit 12.07.2024 ist jedoch ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KeepLocal GmbH eingeleitet worden und hat alle Beteiligte in Unruhe versetzt. Auch in Eberbach, wo man die Entwicklung genau im Auge behält, insbesondere um die Gutscheininhaber so bald wie möglich darüber informieren zu können, wie es weiter geht.

Im Moment können keine Gutscheine angenommen werden – wegen des Insolvenz-eröffnungsverfahrens, aber auch, weil die Erfassungssysteme von KeepLocal abgeschaltet wurden und so weder festgestellt werden kann, welchen Wert die einzelnen Gutscheine haben, noch diese eingelöst werden können.

Die EWG und die Stadtverwaltung bedauern diese Situation sehr, arbeiten aber an einer Lösung, um die Gutscheininhaber nicht „im Regen stehen zu lassen“.

Mehr Informationen sind im Moment leider nicht verfügbar. So teilt der vorläufige Insolvenzverwalter in seiner Pressemeldung vom 16.07.24 u.a. mit:

Derzeit erfolgt durch den Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalter eine umfassende Prüfung der sehr komplexen Sach- und Rechtslage. Die Prüfung wird voraussichtlich bis ca. Ende Juli andauern…
Die Anmeldung von Insolvenzforderungen – wie u.a. von der Verbraucherzentrale empfohlen – könnte erst nach einer etwaigen Insolvenzeröffnung erfolgen.
Alle Inhaber von Gutscheinen sowie Mitarbeitende der bis zu 2.000 regionalen Partnerunternehmen und sonstige Verfahrensbeteiligte werden ausdrücklich gebeten, sich bis ca. Ende Juli zu gedulden und die weitere Veröffentlichung der Insolvenzverwaltung abzuwarten. Insbesondere soll von Einzelanfragen abgesehen werden, um eine effektive Bearbeitung des gerichtlichen Prüfungsauftrags zu gewährleisten.“
 
Quelle: https://www.staab-kollegen.com/aktuelles/pressemitteilung-insolvenzeroeffnungsverfahren-ueber-das-vermoegen-der-keeplocal-gmbh/

Sobald neue Informationen vorliegen, werden diese unverzüglich veröffentlicht.

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