Leistungen

Architektenliste - Eintragung beantragen

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt" oder "Landschaftsarchitektin" sowie "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.

Wenn Sie freiberuflich und nicht baugewerblich tätig sind, können Sie nach der Eintragung die Berufsbezeichnung

  • "freier Architekt" oder "freie Architektin",
  • "freier Innenarchitekt" oder "freie Innenarchitektin",
  • "freier Landschaftsarchitekt" oder "freie Landschaftsarchitektin",
  • "freier Stadtplaner" oder "freie Stadtplanerin"

führen.

Zuständige Stelle

für die Führung der Architektenliste: die Architektenkammer Baden-Württemberg

Architektenkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Leistungsdetails

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Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200