Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
Mit der Mobiler-ICT-Karte ist es möglich, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon Inhaberin oder Inhaber einer ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind, auch langfristig nach Deutschland zu transferieren, innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Unternehmensgruppe.
Drittstaatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Sie können den Antrag auf Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte bei der Ausländerbehörde stellen. Alternativ kann der Antrag auch über den BSCW-Server an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesendet werden. Über den Antrag entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
Stellen Sie den Antrag beim BAMF, so leitet es Ihren Antrag an die zuständige Ausländerbehörde weiter.