Leistungen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten eine Aufenthaltserlaubnis, um zu forschen?
Damit dürfen Sie
- eine Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und
- Tätigkeiten in der Lehre ausüben.
Hinweis: Der Begriff "Forschungseinrichtung" schließt auch Unternehmen ein, die Forschung betreiben.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- für die Aufnahmevereinbarung und die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten: die Forschungseinrichtung, bei der Sie wissenschaftlich arbeiten wollen
- für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
- für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: die Ausländerbehörde
Ausländerbehörde ist- wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
Ausländeramt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon 06221 522-1478