Leistungen

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten eine Aufenthaltserlaubnis, um zu forschen?

Damit dürfen Sie

  • eine Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und
  • Tätigkeiten in der Lehre ausüben.

Hinweis: Der Begriff "Forschungseinrichtung" schließt auch Unternehmen ein, die Forschung betreiben.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • für die Aufnahmevereinbarung und die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten: die Forschungseinrichtung, bei der Sie wissenschaftlich arbeiten wollen
  • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
  • für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: die Ausländerbehörde
    Ausländerbehörde ist
    • wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200