Leistungen

Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen

Sie möchten Krankentransporte betreiben oder Ihren schon genehmigten Krankentransportbetrieb ändern oder erweitern?

Dann müssen Sie vor Beginn des Betriebs beziehungsweise der Änderung oder Erweiterung Ihres bestehenden Betriebs eine Genehmigung einholen.

Genehmigungsumfang und -inhalt

Die Genehmigung gilt

  • für die antragstellende Person als Unternehmer
  • für den Krankentransport in einem bestimmten Betriebsbereich und
  • für das einzelne mit einem amtlichen Kennzeichen versehene Fahrzeug.
  • Achtung: Die Genehmigung erhalten Sie für höchstens vier Jahre.
    Wenn Sie den Betrieb nach Ablauf der Genehmigungsdauer fortführen möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung beantragen.

Die Genehmigung enthält folgende Nebenbestimmungen:

  • Betriebs- und Beförderungspflicht
  • Festlegung der Betriebszeiten
  • Gewährleistung ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse
  • Einhaltung der Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr
  • Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen)
  • Vermittlungsmonopol der Integrierten Leitstelle/ Rettungsleitstelle

Hinweis: Die Genehmigungsbehörde kann nach eigenem Ermessen weitere Nebenbestimmungen erlassen. Diese können

  • die Zusammenarbeit der Unternehmen untereinander und mit dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienst regeln und
  • die Unternehmen zur Dokumentation der Beförderungsaufträge und deren Abwicklung verpflichten.

Ferner müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorhaltungen für den Krankentransport nachrichtlich in den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich aufgenommen werden.

Zuständige Stelle

  • wenn der Betriebsbereich in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn der Betriebsbereich in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200