Leistungen

Datenschutzkontrolle - Datenschutzbeschwerde einreichen (personenbezogen)

Öffentliche und private Institutionen erheben, speichern, nutzen und geben personenbezogene Daten weiter. Diese Verarbeitung von Daten unterliegt der Datenschutzkontrolle.

Hinweis: Private Institutionen unterliegen der Datenschutzkontrolle nur, soweit sie personenbezogene Daten automatisiert und nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten verarbeiten. Das Gleiche gilt für die Verarbeitung von Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien ("Dateibezug").

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für
    • öffentliche Stellen des Bundes (Behörden, Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform)
      Die Bundesgerichte unterliegen seiner Kontrolle jedoch nur, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.
    • Telekommunikations- und Postdienstunternehmen
  • der Landesbeauftragte für den Datenschutz für
    • öffentliche Stellen (Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts)
    • private Stellen, vor allem:
      • natürliche Personen, gleichgültig, ob sie als Privatpersonen auftreten oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (Einzelfirma, freie Berufe) sowie
      • alle privatrechtlich organisierten Unternehmungen und Vereinigungen (GmbH, OHG, KG, Verein, Stiftung, Partei), deren Sitz in Baden-Württemberg ist

Hinweis: Der Südwestrundfunk und kirchliche Stellen unterliegen nicht der Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

  • Die Gerichte und der Landtag unterliegen seiner Kontrolle nur, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden, der Rechnungshof und staatliche Rechnungsprüfungsämter nur außerhalb ihrer Prüfungstätigkeit.

    Sie können sich statt an den Landesbeauftragten auch an den betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz wenden, den nicht-öffentliche Stellen unter bestimmten Voraussetzungen bestellen müssen.

  • der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim Südwestrundfunk (SWR) für
    • den SWR und seine Tochtergesellschaften und
    • die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), soweit SWR-Rundfunkteilnehmer betroffen sind
  • die kirchlichen Datenschutzbeauftragten jeweils für ihre Kirche
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Hausanschrift

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
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Kontakt

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.6833317b-5f90-47c0-afdd-356676dc7ed5.575c

Leistungsdetails

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Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200