Leistungen
Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Eine Eintragung in das Denkmalbuch schützt Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung.
Hinweis: Ob ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, stellt die Denkmalschutzbehörde in einem eigenen Verfahren fest. Liegen die Voraussetzungen vor, trägt sie es in das Denkmalbuch ein.
Wenn Sie wissen wollen, ob ein Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen.
Zuständige Stelle
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Kulturdenkmal befindet
Regierungspräsidium Karlsruhe
Kontakt
Telefon 0721 926-0
Fax 0721 926-6211
E-Mail poststelle@rpk.bwl.de
De-Mail poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de