Leistungen
Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen
Um in einem Unternehmen ausbilden zu dürfen, müssen
- der Betrieb dafür geeignet sein und
- Sie als ausbildende Person die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderliche fachliche und persönliche Eignung haben. Dazu zählen auch Kenntnisse über
- die einschlägigen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG),
- das Berufsausbildungsverhältnis,
- die Planung von Berufsausbildungen und
- die Möglichkeiten zur Förderung von Lernprozessen.
Nicht persönlich geeignet sind Personen, die
- keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen dürfen (z.B. weil sie einschlägig vorbestraft sind) oder
- wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstoßen haben.
Ihre Eignung für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen müssen Sie nach den je nach Beruf unterschiedlichen Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung nachweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der freien Berufe.
Die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer wacht darüber, dass die persönliche und fachliche Eignung der ausbildenden Person sowie die Eignung der Ausbildungsstätte gegeben sind.
Zuständige Stelle
die für die Ausbildung in Ihrem Unternehmen zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium)
Handwerkskammer Mannheim
Kontakt
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Kontakt
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Kontakt
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Kontakt
Notarkammer Baden-Württemberg
Kontakt
Telefon 0711 3058770
Fax 0711 30587769
E-Mail info@notarkammer-bw.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach Die Notarkammer Baden-Württemberg ist für Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs (EGVP, beA, beN, beBPo, eBO) über ihr im EGVP-Verzeichnisdienst eingetragenes Postfach erreichbar.
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Kontakt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Kontakt
Telefon 0721 926-0
Fax 0721 926-6211
E-Mail poststelle@rpk.bwl.de
De-Mail poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de
Steuerberaterkammer Nordbaden