Leistungen

Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann für Sie die Beantragung einer Einbürgerung ohne Einbürgerungsanspruch in Betracht kommen.

Mit Hilfe des unter der Überschrift "Onlineantrag" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weitergeleitet.

Zuständige Stelle

Staatsangehörigkeitsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen die Stadtverwaltung,
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen das Landratsamt.

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200