Leistungen
Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann für Sie die Beantragung einer Einbürgerung ohne Einbürgerungsanspruch in Betracht kommen.
Mit Hilfe des unter der Überschrift "Onlineantrag" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weitergeleitet.
Onlineantrag und Formulare
- Einbürgerungsantrag
- Erhebungsbogen für Unionsbürger
- Erklärung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
- Merkblatt über benötigte Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
- Merkblatt über die sicherheitsmäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern
- Merkblatt zur Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Merkblatt zur Verfassungstreue
- Übersicht Anlagen zum Einbürgerungsantrag
Zuständige Stelle
Staatsangehörigkeitsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen das Landratsamt.