Leistungen
Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Die Einbürgerungsmöglichkeit gilt auch für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) der genannten Personen, wenn diese für das minderjährige Kind sorgeberechtigt sind und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, bei einer Aufenthaltsdauer im Inland von in der Regel drei Jahren.
Mit Hilfe des unter der Überschrift Onlineantrag aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weiter geleitet.
Onlineantrag und Formulare
- Einbürgerungsantrag
- Erhebungsbogen für Unionsbürger
- Erklärung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
- Merkblatt über benötigte Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
- Merkblatt über die sicherheitsmäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern
- Merkblatt zur Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Merkblatt zur Verfassungstreue
- Übersicht Anlagen zum Einbürgerungsantrag
Zuständige Stelle
Staatsangehörigkeitsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.