Leistungen
Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen
Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen.
Zuständige Stelle
Der Einspruch ist an dasjenige Gericht zu richten, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat.
Amtsgericht Heidelberg
Kontakt
Telefon 06221 59-0
Fax 06221 59-1350
De-Mail ag-heidelberg@egvp.de-mail.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.f5431cab-989e-41f5-a3ba-a75cd1aac87a.0354