Leistungen
Elektrokleinstfahrzeuge
Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:
- Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
- Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon 06221 522-4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon 06221 522-4106
Fax 06221 522-6033