Leistungen

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen

Das Finanzamt zieht ihn vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs ab, er bleibt damit steuerfrei.

Höhe:

  • für das erste Kind EUR 4.260
  • für jedes weitere Kind erhöht er sich um EUR 240,00.

Wenn Sie Steuerklasse II haben, ist der Entlastungsbetrag bereits in die Lohnsteuer während des Jahres einberechnet und hat sie gemindert.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Ihr Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen

Finanzamt Mosbach

Hausanschrift

Pfalzgraf-Otto-Straße 5
74821 Mosbach
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Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200