Leistungen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
Das Finanzamt zieht ihn vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs ab, er bleibt damit steuerfrei.
Höhe:
- für das erste Kind EUR 4.260
- für jedes weitere Kind erhöht er sich um EUR 240,00.
Wenn Sie Steuerklasse II haben, ist der Entlastungsbetrag bereits in die Lohnsteuer während des Jahres einberechnet und hat sie gemindert.