Leistungen

Ergänzungsschulen im Bereich der Kultusverwaltung - Staatliche Anerkennung und Abnahme von Prüfungen beantragen

Mit der staatlichen Anerkennung darf die Ergänzungsschule nach den Prüfungsvorschriften Prüfungen abhalten und Zeugnisse mit dem Hinweis auf die staatliche Anerkennung erteilen.

Eine Anerkennung gilt in der Regel unbefristet.

Zuständige Stelle

Das Kultusministerium Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200