Leistungen
Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung einer Begasung erteilt.
Zuständige Stelle
Das für den Sitz des Unternehmens örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Regierungspräsidium Karlsruhe
Kontakt
Telefon 0721 926-0
Fax 0721 926-6211
E-Mail poststelle@rpk.bwl.de
De-Mail poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de