Leistungen

Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter beantragen

Wenn Sie das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwalten möchten (Wohnimmobilienverwaltung), benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Wenn Sie ausschließlich die Angelegenheiten Ihrer eigenen Wohneigentümergemeinschaft verwalten möchten, brauchen Sie dafür in der Regel keine Erlaubnis.

Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (beispielsweise GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich (auch Kommanditisten, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen).

Als Wohnimmobilienverwalter müssen Sie und alle Beschäftigten, die unmittelbar an der Immobilienverwaltung mitwirken, sich innerhalb von 3 Kalenderjahren in einem Umfang von 20 Stunden (Zeitstunden) weiterbilden.

Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen müssen die hierfür geltenden inhaltlichen Qualitätsanforderungen erfüllen.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200