Leistungen

Ersatzschule - Genehmigung zum Betrieb beantragen

Eine Privatschule ist eine Ersatzschule, wenn im Land entsprechende öffentliche Schulen bestehen. Auch die Freien Waldorfschulen sind Ersatzschulen.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat.

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200