Leistungen

Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen

Schwerwiegende familiäre Probleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (zum Beispiel betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

Neben der Unterbringung erhalten die Kinder und Jugendlichen dabei

  • Unterstützung bei der
    • Ausbildung,
    • Arbeitsuche und
    • allgemeinen Lebensführung,
  • therapeutische und pädagogische Hilfen.

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren,
  • als vorübergehende Maßnahme, in der die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet werden oder
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Jugendamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

Hausanschrift

Haberstraße 1
69126 Heidelberg-Rohrbach
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Kontakt

Telefon (Amtsvormundschaften) 06221 522-1519
Telefon (Pflegekinderdienst/Adoptionen) 06221 522-1520
Telefon (Beistandschaften) 06221 522-1561
Telefon (Wirtschaftliche Jugendhilfe) 06221 522-1571
Telefon (Jugendgerichtshilfe) 06221 5221566

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200