Leistungen

Finanzierung von Schienenwegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen - Bewilligung beantragen

Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr (VM) den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg momentan jährlich dreizehn Millionen Euro für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung. Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sind Bahnen, die nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben werden.

Zuständige Stelle

das Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200