Leistungen

Flurbereinigung - Flurneuordnungsverfahren anordnen

Die Flurneuordnung entzerrt miteinander konkurrierende Flächennutzungen. Flurneuordnungen können in unterschiedlichen Verfahrensarten durchgeführt werden.

Die Wahl der Verfahrensart hängt von den Zielen und den notwendigen Maßnahmen ab.

Flurneuordnungen dienen der Entwicklung der Gemeinden, der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und dem Erhalt einer attraktiven Kulturlandschaft in Baden-Württemberg.
Sie tragen auch zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei.

Durch die Erschließung von abgelegenen Hofstellen z.B. im Schwarzwald und Rebhängen in den ortsbildprägenden Kulturlandschaften erhalten Betriebe eine wirtschaftliche Basis.
Eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Tourismus wird geschaffen.
Für Naturschutz und Landschaftspflege werden nachhaltige Lösungen entwickelt.

Flurneuordnungsbehörden gestalten mit ihren Fachleuten die Feld- und Ortslagen zusammen mit

  • den Grundstückseigentümern,
  • den Gemeinden,
  • anderen Behörden und Verbänden.

Flurneuordnungen sorgen bei wichtigen Großprojekten der öffentlichen Hand dafür, dass die benötigten Flächen ohne Enteignungen sozialverträglich und rasch bereitgestellt werden können.

Solche Projekte sind beispielsweise:

  • Fern- oder Umgehungsstraßen
  • neue Schienentrassen
  • Hochwasserschutzanlagen und
  • kommunale Infrastrukturmaßnahmen.

Zuständige Stelle

die untere Flurneuordnungsbehörde

Untere Flurneuordnungsbehörde ist

  • für die Landkreise: das örtlich zuständige Landratsamt
  • für die Stadtkreise: das Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200