Leistungen

Heilpraktikererlaubnis beantragen

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin/Arzt approbiert zu haben, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- und gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.

Es besteht die Möglichkeit eine allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis zu beantragen oder eine Heilpraktiker-Erlaubnis, die auf das Gebiet der Psychotherapie, Podologie oder Physiotherapie beschränkt ist.

Zuständige Stelle

Das für Ihren Ort zuständige Regierungspräsidium

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200