Leistungen
Herstellung von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
Wollen Sie Arzneimittel herstellen und sind in Baden-Württemberg ansässig, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg.
Die Leitstelle überwacht sowohl im Bereich der Human- als auch Tierarzneimittel landesweit
- die klassischen pharmazeutischen Arzneimittelhersteller,
- Hersteller von Blutprodukten,
- pharmazeutische Unternehmer,
- Exporteure,
- Importeure und
- externe Prüflabore für Arzneimittel.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Tübingen - Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Tübingen
Kontakt
Telefon 07071 757-0
Fax 07071 757-3190
E-Mail poststelle@rpt.bwl.de
De-Mail poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de