Leistungen

Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

Sie wollen gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen?

Dann benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

Zuständige Stelle

die Kreispolizeibehörde

Kreispolizeibehörde ist, je nach Standort der Betriebsstätte das Landratsamt, die Große Kreisstadt oder die Verwaltungsgemeinschaft.

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200