Leistungen
Hilfeplan aufstellen
Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.
Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:
- Bedarf
- Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
- Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
- Personalbogen Ihres Kindes (zum Beispiel wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
- Ziel der Hilfsmaßnahmen
- Was soll sich durch die Hilfe ändern?
- Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
- Art der Hilfe
- Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand?)
- Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
- Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
- notwendige Leistungen (zum Beispiel Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung)
Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:
- die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
- der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen
Onlineantrag und Formulare
- "Hand in Hand" - Perinatales Präventionsnetz im Rhein-Neckar-Kreis Unterstützung psychisch belasteter und jugendlicher Mütter und deren Kinder nach der Geburt.
Zuständige Stelle
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahr.
Jugendamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon (Amtsvormundschaften) 06221 522-1519
Telefon (Pflegekinderdienst/Adoptionen) 06221 522-1520
Telefon (Beistandschaften) 06221 522-1561
Telefon (Wirtschaftliche Jugendhilfe) 06221 522-1571
Telefon (Jugendgerichtshilfe) 06221 5221566
Fax 06221 522-91559