Leistungen
Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen
Wenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erhalten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr an einem der Regierungspräsidien statt.
Zuständige Stelle
das Kultusministerium Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)