Leistungen
Impfschäden
Soziale Entschädigung in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet: Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden. Auch die Hinterbliebenen solcher Beschädigten können eine Versorgung beanspruchen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Zuständige Stelle
Versorgungsamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon 06221 522-2888
Fax 06221 522-2717