Leistungen
Kraftfahrzeug - Verkauf melden
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellst möglich darüber informieren.
Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.
Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie es ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Die Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat.
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon 06221 522-4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon 06221 522-4106
Fax 06221 522-6033