Leistungen
Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.
Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.
Zuständige Stelle
das örtlich Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.
Jugendamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon (Amtsvormundschaften) 06221 522-1519
Telefon (Pflegekinderdienst/Adoptionen) 06221 522-1520
Telefon (Beistandschaften) 06221 522-1561
Telefon (Wirtschaftliche Jugendhilfe) 06221 522-1571
Telefon (Jugendgerichtshilfe) 06221 5221566
Fax 06221 522-91559