Leistungen

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen

Sie wollen ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück kaufen oder verkaufen?

In bestimmten Fällen müssen Sie dafür die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde einholen.

Hinweis: Für Fälle, in denen Sie keine Genehmigung benötigen, kann Ihnen die Landwirtschaftsbehörde auf Antrag ein Zeugnis darüber ausstellen.

Zuständige Stelle

die Landwirtschaftsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt.

Landwirtschaftsbehörde ist,

  • wenn das Grundstück in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn das Grundstück in einem Landkreis liegt: das Landratsamt als untere Landwirtschaftsbehörde.

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200