Leistungen
Landesbibliothek - Benutzerausweis beantragen
In den Räumen der Landesbibliothek, die frei zugänglich sind, können Sie ohne Anmeldung die Medien nutzen und in den Katalogen recherchieren.
Sie benötigen einen Ausweis, wenn Sie:
- Bücher oder Medien nach Hause oder in die Lesesäle der Landesbibliothek entleihen oder
- Bestände aus den Magazinen der Landesbibliotheken einsehen oder deren elektronischen Angebote nutzen möchten.
Zuständige Stelle
- die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg oder
- die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen
Badische Landesbibliothek