Leistungen

Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen

Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen.

Beschwerden über diese Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb leistet in der Regel bei berechtigten Klagen Ersatz und stellt die Missstände ab.

Zuständige Stelle

jede untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200