Leistungen
Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
Jedes Lebensmittelunternehmen ist nach EU-Recht verpflichtet,
- sich registrieren zu lassen und
- wesentliche Änderungen zu melden.
Eine Sonderform der Registrierung von Betrieben, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs bearbeiten oder behandeln, ist die Zulassung nach EU-weit geltenden Regeln.
Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden geben Auskunft, ob im Einzelfall eine Zulassung erforderlich ist, und welche Verfahrensschritte dabei zu beachten sind.
Nicht registrierungspflichtig sind landwirtschaftliche Betriebe, wenn
- sie nur kleine Mengen an selbst erzeugten Primärprodukten, wie z.B. unverarbeitetes Obst und Gemüse, Honig oder Eier, an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgeben oder
- sie für ihren privaten häuslichen Bereich produzieren.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
jede untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Verbraucherschutz [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon +49 6221 5224265
Fax +49 6221 5224264