Leistungen

Lohnsteuer anmelden und bescheinigen

Als Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer vom Arbeitslohn Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbehalten.

Die Beträge müssen Sie nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen berechnen, die in der Datenbank der Finanzverwaltung als Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind und von Ihnen abgerufen werden müssen.

Am Ende jedes Anmeldungszeitraums müssen Sie die Abzugsbeträge aller beschäftigten Personen in einer Lohnsteuer-Anmeldung zusammenfassen, elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln und dorthin überweisen. Einen Steuerbescheid erhalten Sie nicht.

Anmeldungszeitraum können sein

  • der Kalendermonat,
  • das Quartal oder
  • das Kalenderjahr.

Das hängt von der Höhe der zu zahlenden Steuer ab.

Am Jahresende müssen Sie zusätzlich die Daten des gesamten Kalenderjahres übermitteln, ausdrucken und als elektronische Lohnsteuerbescheinigung der beschäftigten Person geben.

Achtung: Der Arbeitslohn von Teilzeitkräften und Aushilfen kann unter bestimmten Voraussetzungen einer pauschalen Besteuerung unterliegen. Wenn Sie beispielsweise einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Rahmen eines sogenannten Minijobs beschäftigen, müssen Sie die pauschalen Beiträge zur Lohnsteuer sowie zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung nicht beim Finanzamt, sondern bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet

Finanzamt Mosbach

Hausanschrift

Pfalzgraf-Otto-Straße 5
74821 Mosbach
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Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200