Leistungen

Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen

Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur in Ausnahmefällen ändern lassen.

Hinweis: Namensänderungen von Deutschen durch ausländische Stellen sind in Deutschland unwirksam.

Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des internationalen Übereinkommens vom 4. September 1958 über die Änderung von Namen und Vornamen vorliegen.

Zuständige Stelle

je nach Wohnort entweder die Stadtverwaltung oder das Landratsamt

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200