Leistungen

Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen

Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz des Betriebes befindet.

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200