Leistungen

Reihenfolge der Vornamen - Neusortierung beantragen

Sie haben mehrere Vornamen und möchten die Reihenfolge der Vornamen ändern?

Dann können Sie eine Neusortierung der Vornamen beantragen.

Zuständige Stelle

  • das Standesamt des Geburtsortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland geborenen Person
  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person
  • Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200