Leistungen
Reihenfolge der Vornamen - Neusortierung beantragen
Sie haben mehrere Vornamen und möchten die Reihenfolge der Vornamen ändern?
Dann können Sie eine Neusortierung der Vornamen beantragen.
Zuständige Stelle
- das Standesamt des Geburtsortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland geborenen Person
- Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
- Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person
- Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin