Leistungen

Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten strenge Anforderungen.
Ziel ist es, die Einschleppung von Tollwut zu vermeiden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie

  • sich schon vor Antritt der Reise gründlich über die bestehenden Regelungen der verschiedenen Reiseländer informieren und
  • auch an die Wiedereinreise nach Deutschland denken.

Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, müssen

  • auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder
  • für die Dauer von angeordneten Maßnahmen kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne, in der Regel in einem Tierheim, untergebracht werden.

Bei einem Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.

Die Anforderungen im Reiseverkehr und bei Reiserückkehr mit Heimtieren sind abhängig vom jeweiligen Reiseland.

Unterschieden wird unter anderem zwischen

  • Reisen innerhalb der Europäischen Union,
  • Tiereinfuhr aus gelisteten Drittländern und
  • Tiereinfuhr aus nicht gelisteten Drittländern.

In der Regel benötigen Sie für Ihr Heimtier:

  • wirksame Tollwutimpfung. Eine Impfung ist bei Heimtieren frühestens im Alter von 12 Wochen möglich.
  • Heimtierausweis (mit Nachweis der Tollwutimpfung)
  • Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder
    Bis Juli 2011 war die Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig. Diese wird weiterhin anerkannt für Tiere, die vor diesem Datum gekennzeichnet worden sind.
  • Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch Impftiterbestimmung (nur bei Einreise, auch Wiedereinreise aus nicht gelisteten Drittländern)
  • Einhalten einer Karenzzeit von drei Monaten nach Impftiterbestimmung vor der Einreise aus nicht gelisteten Drittländern, gilt nicht für Wiedereinreisen

Hinweis: Weitere Auskünfte über die Anforderungen, die für die Einfuhr von Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten, müssen Sie vor Reisebeginn rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft einholen. Einige Länder verlangen beispielsweise zusätzlich eine Behandlung gegen bestimmte Parasiten.

Zuständige Stelle

die für Ihren Wohnort zuständige untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt)

Das Veterinäramt finden Sie,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: bei der Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: beim Landratsamt

Darüber hinaus bieten viele Kleintierpraxen ihre Unterstützung an.

Hinweis: keine Einfuhrgenehmigungen für Welpen unter 15 Wochen, da jüngere Heimtiere keinen wirksamen Tollwut-Impfschutz haben können.

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200