Leistungen
Sachkundige Person nach § 14 Arzneimittelgesetz anzeigen
Im Arzneimittelgesetz werden die Anforderungen an verschiedene verantwortliche Personen (gesetzliche Garantenträger) beschrieben.
Dort ist geregelt, dass Sie für die Herstellungserlaubnis der zuständigen Stelle eine sachkundige Person anzeigen müssen.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Tübingen
Kontakt
Telefon 07071 757-0
Fax 07071 757-3190
E-Mail poststelle@rpt.bwl.de
De-Mail poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de