Leistungen

Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen

  • Gültig für Klassenfahrten ins EU-Ausland sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum)
  • Kann dienen als:
    • Befreiung von der Visumspflicht
      • für Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten
      • wenn sie im Zielland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind
    • Passersatz
      • für Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass oder anerkanntes gültiges Reisedokument besitzen (Beispiel: laufendes Asylverfahren)
  • Genehmigung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde nötig
  • Biometrisches Foto nötig für Personen, wenn die Liste als Passersatz ausgestellt werden soll

Zuständige Stelle

Die Ausländerbehörde am Ort der Schule

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200