Leistungen

Scheidung beantragen

Sie möchten sich scheiden lassen?

Das Verfahren für Ehescheidungen findet vor dem Familiengericht statt.

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn sie oder er

  • der Scheidung zustimmt und
  • selbst keine Anträge (zum Beispiel Anträge zum Unterhalt oder Zugewinnausgleich) stellen will.

Zuständige Stelle

das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk einer der Eheleute mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern zur Zeit der Zustellung des Scheidungsantrags lebt

Hinweis: Haben Sie keine Kinder oder leben diese nicht alle bei einem der Eheleute, kommt eine Vielzahl anderer Zuständigkeitsregelungen in Betracht. Diese prüft Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt vor dem Einreichen der Scheidung. Dies gilt auch für Scheidungen mit Auslandsbezug, wenn beispielsweise einer der Eheleute keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Amtsgericht Heidelberg

Hausanschrift

Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 06221 59-0
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.f5431cab-989e-41f5-a3ba-a75cd1aac87a.0354

Leistungsdetails

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Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200