Leistungen
Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Aufhebung des Anspruchs beantragen
Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird von der zuständigen Stelle aufgehoben, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Zuständige Stelle
Das für den Wohnort des Schülers / der Schülerin zuständige Staatliche Schulamt
Staatliches Schulamt Mannheim